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Schulische Ausbildung

Das deutsche Berufsausbildungssystem sieht neben der dualen Ausbildung an den Lernorten Betrieb und Berufsschule auch die Möglichkeit der Erlangung eines Berufsausbildungsabschlusses an einer Schule vor. Die Zuständigkeit für die beruflichen Schulen liegt beim Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB).

In den Berufsfachschulen (BFS) oder Berufsakademien werden berufsbezogene und -übergreifende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Die schulische Ausbildung wird hauptsächlich in den Berufsfachschulen bzw. -akademien absolviert und durch Praktika in Unternehmen ergänzt. Je nach Ausbildung kann die Dauer und die Anzahl der Praktika variieren.

Schulische Ausbildungen gibt es in den Fachrichtungen Gesundheits- oder Sozialwesen, in kaufmännischen oder in Fremdsprachenberufen, sowie in technischen Berufen wie z. B. der Informationstechnologie.

Die Ausbildungen dauern in der Regel zwischen zwei und drei Jahren. Je nach Ausbildungsgang kann die Voraussetzung für eine schulische Ausbildung der Haupt-/Realschulabschluss oder das Abitur sein. Informationen zu den Voraussetzungen bei den einzelnen Ausbildungsgängen müssen direkt bei den Anbietern erfragt werden.

In Hamburg werden folgende Berufliche Schulen unterschieden:

G -    Gewerbeschule

H -    Handelsschule

W -   Berufliche Schule. Diese umfasst die Berufsfelder Ernährung, Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Gesundheit und Körperpflege.

FSP - zwei der drei Fachschulen für Sozialpädagogik: FSP I und FSP II.

Die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist bei der entsprechenden Berufsfachschule einzureichen.

Ausführliche und weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch 'Berufliche Bildungswege 2010' , welches jährlich vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) herausgegeben wird.