Home > Hochschulbildung > Abschlüsse

Abschlüsse

Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden die Abschlüsse in Deutschland in Bachelor und Master umstrukturiert. Nur wenige Studiengänge schließen noch mit dem Staatsexamen ab. Informationen zu den unterschiedlichen Studienabschlüssen in Deutschland finden Sie auf den folgenden Seiten. 

Bachelor

Der Bachelor ist der erste akademische Grad und ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Regelstudienzeit ist vom Fach abhängig und kann sechs bis acht Semester betragen.

Die Lehrveranstaltungen in Bachelor-Studiengängen sind durch Module strukturiert. Ein Modul fasst eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem Lernziel zusammen und ist eine Einheit, für die Leistungspunkte vergeben werden.

Mit Erhalt des Bachelor-Abschlusses gibt es zwei Möglichkeiten: entweder tritt man direkt in das Berufsleben ein oder man strebt den nächst höheren akademischen Abschluss - den Master - an.

Weitere Informationen über den Bachelor-Abschluss finden Sie hier.

Master

Der Master ist der zweite akademische Grad und ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss.

Eine Voraussetzung zu allen Master-Studiengängen ist ein erfolgreich absolvierter Bachelor-Studiengang (oder etwas Vergleichbares). Die Regelstudienzeit beträgt zwei bis vier Semester.

Es gibt drei Typen von Master-Studiengängen:

1. Ein konsekutiver Master ist ein Studium, in dem ein Bachelorabschluss in dem gleichen oder einem sehr ähnlichen Fach Pflicht ist.

2. Ein nicht-konsekutiver Master ist ein Studium, das eine Neuorientierung nach dem Bachelor oder auch nach dem Magister oder Diplom erlaubt und der nicht auf einem vorherigen Studium aufbaut.

3. Ein weiterbildender Master ist ein Studium, das neben einem Bachelorabschluss qualifizierende berufspraktische Erfahrungen von mindestens einem Jahr voraussetzt.

Mit dem Master-Abschluss gibt es zwei Möglichkeiten: Es steht den Absolventen/-innen sowohl der Eintritt in das Berufsleben als auch das Erreichen des nächst höheren akademischen Abschlusses - der Promotion - offen.

Weitere Informationen über den Master-Abschluss finden Sie hier .

Diplom

Bis vor wenigen Jahren war das Diplom der bekannteste akademische Grad in Deutschland. Bis 2010 sollen aber die Diplomstudiengänge an deutschen Universitäten im Zuge des sogenannten Bologna-Prozesses auslaufen.

Das Ziel der Reform ist es, einen möglichst einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, innerhalb dessen ein reger wissenschaftlicher Austausch zwischen den Hochschulen stattfinden kann.

An die Stelle des Diploms wird ein zweistufiges Studiensystem mit Bachelor- und Master-Abschlüssen eingeführt. Bis dahin existieren alte und neue Abschlüsse parallel.

Staatsexamen

Das Staatsexamen ist kein akademischer, sondern ein staatlicher Abschluss. Die Prüfungsordnung wird nicht von der Hochschule, sondern von den Bundesländern festgelegt, und die Prüfungen finden unter staatlicher Aufsicht statt.

Das Staatsexamen ist für alle Lehramts-, Jura- und Medizinstudiengänge vorgeschrieben.

Fast alle Studiengänge mit Staatsexamen folgen demselben Konzept. Nach einem mehrjährigen Studium wird das erste Examen abgelegt. Es folgt eine längere Praxisphase - als „Assistenzarzt/Assistenzärztin" oder als Referendar/-in bei Jura- und Lehramtsstudien - und dann das zweite Staatsexamen. Die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen ist fachabhängig: beim Lehramt sind es 6-9 Semester, beim Fach Medizin sind es 10-12 Semester und beim Jurastudium beträgt die Regelstudienzeit 9 Semester.

Zur Vereinheitlichung der Studienabschlüsse in Europa im Zuge des Bologna-Prozesses hätten die Staatsexamina als Abschluss des Hochschulstudiums bis zum Jahr 2010 abgeschafft und auf das Bachelor-/Master-System umgestellt werden sollen. Die Umstellung einiger Studiengänge mit Staatsexamen hat bereits begonnen. Die Reform ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Systemumstellung wird auf eine ungewisse Zeit verschoben.

Weitere Informationen zum Staatsexamen finden Sie hier.

Promotion

Das Promotionsstudium, in dessen Rahmen eine Forschungsarbeit (Dissertation) angefertigt wird, endet mit der Verleihung eines Doktortitels.

Die Dauer der Promotion ist von dem jeweiligen Forschungsthema abhängig, in der Regel sind es aber zwei bis fünf Jahre. Die Zulassung zur Promotion ist in den Promotionsordnungen der Fachbereiche oder Fakultäten geregelt.

Grundsätzlich wird ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamina, 1. Staatsexamen für das Lehramt an Schulen der Sekundarstufe II, Master) vorausgesetzt.