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Allgemeine Informationen
Die Zugangsvoraussetzungen für Hochschulstudiengänge sind fach- und hochschulgebunden. Auf der Homepage der jeweiligen Hochschule können Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren und -fristen informieren. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Grundvoraussetzung
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zur Aufnahme eines Studiums. Mit der allgemeinen Hochschulreife kann man grundsätzlich alle Studienfächer an allen Hochschulen studieren.
Mit der fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) ist nur ein Studium in bestimmten Fachhochschulstudiengängen möglich. Mit der Fachhochschulreife kann man meistens nur an Fachhochschulen studieren, in manchen Bundesländern ist es jedoch auch möglich, einen Bachelor-Studiengang an einer Universität aufzunehmen.
Personen mit beruflichen Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte u. a.) können auch ohne Hochschulzugangsprüfung jedes Fach ihrer Wahl an einer Universität, Fachhochschule oder sonstigen Hochschulen studieren. Der Hochschulzugang wird für sie nach mindestens einer zweijährigen Ausbildung plus einer dreijährigen Berufstätigkeit und nach einer bestandenen Eignungsfeststellung möglich.
zusätzliche Voraussetzungen
Bei vielen Studienfächern werden bestimmte für den Studiengang relevante Bewerbungsunterlagen oder Eignungsnachweise verlangt. Manchmal müssen Motivationsschreiben für den Studiengang und/oder ein ausführlicher Lebenslauf zusammengestellt werden.
Für ein Kunst-, Musik-, Sport- oder Architekturstudium ist der Nachweis der entsprechenden Eignung zum Studium durch eine Aufnahmeprüfung vorzulegen. Je nach Studiengang muss zusätzlich oder statt der Aufnahmeprüfung eine Mappe mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeiten eingereicht werden.
Bei einigen Studiengängen, wie Sprachen oder Theologie, müssen gegebenenfalls noch besondere Sprachkenntnisse vorgewiesen werden. Ein Nachweis über die Sprachkenntnisse kann je nach Fach entweder durch eine bestimmte Mindestnote im Abitur oder durch eine Mindestpunktzahl in einschlägigen Tests, wie zum Beispiel TOEFL in Englisch, vorgelegt werden.
Auch ein absolviertes Praktikum kann eine Voraussetzung für einen bestimmten Studiengang sein. Oft ist dies erst für die Zulassung zu Master-Studiengängen erforderlich.
Zulassungsbeschränkungen
Zulassungsbeschränkungen, oder der so genannte Numerus Clausus (NC), bezeichnen die kapazitätsbezogenen Begrenzungen bei der Zulassung in bestimmten Studienfächern wie Medizin oder Pharmazie. Die Zulassungsbeschränkungen sind mit dem Zulassungskriterium (u. a. Abiturnotendurchschnitt, Testwerte), nach welchem die Zulassung erfolgt, gleichgesetzt.
Es gibt bundesweite und lokale Zulassungsbeschränkungen. Die bundesweiten Zulassungsbeschränkungen gelten für die Studienfächer Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Die lokalen Zulassungsbeschränkungen bestimmen die jeweiligen Hochschulen allein für die Bewerberauswahl.
Bewerbungsverfahren
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und bestehen keine Zulassungsbeschränkungen für den gewünschten Studiengang, so kann man sich direkt an einer Hochschule online oder schriftlich für einen Studienplatz bewerben.
Grundsätzlich sind der 15.07. für das Wintersemester und der 15.01. für das Sommersemester als Bewerbungsfrist festgelegt. Die Bewerbungsfristen an Hochschulen mit einer Aufnahmeprüfung (zum Beispiel Hochschulen für ein Kunst-, Musik-, Sport- oder Architekturstudium) sind wesentlich früher.
Für Studiengänge, für die bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten, muss eine besondere Zulassung zu dem gewünschten Studiengang beantragt werden. Die Bewerbung für solche Studiengänge sowie die Vergabe von Studienplätzen erfolgen über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS).
An einzelnen Hochschulen mit lokalen Zulassungsbeschränkungen erfolgt die Bewerbung entweder direkt bei der Hochschule oder im Service-Verfahren der ZVS.
ausländischer Bildungsnachweis
Diese Bewerbergruppe umfasst ausländische und deutsche Bürger/-innen, die ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben. In der Regel müssen die Studienbewerber/-innen die im Ausland erworbenen Zeugnisse anerkennen lassen. Dafür ist die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, die so genannte uni-assist, zuständig. In dem Vorprüfungsdokument des uni-assists steht, welche Note des deutschen Notensystems der Note, die im Ausland erworben wurde, entspricht.
Es gibt aber auch Hochschulen, die Bewerbungen für bestimmte Studiengänge (z. B. Master-Studiengänge) oder Bewerbungen von bestimmten Bewerbergruppen (z. B. Bewerber/-innen aus den EU-Ländern) selbst bearbeiten oder einen speziell dafür bestimmten Zuständigkeitsbereich haben. In jedem Fall müssen Studienbewerber/-innen die erforderlichen Kenntnisse in deutscher Sprache nachweisen.





