- Das Übergangssystem
- Übergangsmanagement
- Berufsorientierung
- Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
- Geförderte Ausbildung
- Duale Ausbildung
- Schulische Ausbildung
- Weitere Ausbildungswege
- Hochschulbildung
- Modularisierung in Hamburg und Europa
Zugangsvoraussetzungen und Schwerpunkte
Als Aufnahmebedingung für die schulischen Bildungsgänge in Hamburg werden entweder ein erster allgemeinbildender Schulabschluss ("Hauptschulabschluss") bzw. eine gleichwertige Qualifikation oder aber ein mittlerer Schulabschluss ("Realschulabschluss") bzw. eine gleichwertige Qualifikation vorausgesetzt.
Zugangsvoraussetzung erster allgemeinbildender Schulabschluss ("Hauptschulabschluss"):
Jugendliche mit einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ("Hauptschulabschluss") können im schulischen Rahmen so unterschiedliche Ausbildungen absolvieren wie Technische/r Zeichner/-in, Bauzeichner/-in, Rettungsassistent/-in, Gesundheits- und Pflegeassistent/-in, Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in, Hauswirtschafter/-in, Haus- und Familienpfleger/-in, Altenpfleger/-in und Uhrmacher/-in. Die Ausbildungsdauer variiert je nach Beruf und kann von 21 Monaten bis zu 3 Jahren reichen.
Weitere Informationen zu diesen Ausbildungen finden Sie im Handbuch "Berufliche Bildungswege 2011" auf den Seiten 17 bis 21.
Zugangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss ("Realschulabschluss"):
Für Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss ("Realschulabschluss") gestaltet sich die Liste der möglichen Berufe, die im Rahmen einer schulischen Ausbildung erlernt werden können, noch ausführlicher. Sie können aus einer Bandbreite an meist dreijährigen Ausbildungsberufen aus den folgenden Feldern wählen:
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Gewerbe und Technik,
- Ernährung und Hauswirtschaft,
- Sozialpädagogik, Gesundheit und Körperpflege.
Die genauen Berufsbezeichnungen und weitere Informationen finden Sie im Handbuch "Berufliche Bildungswege 2011" auf den Seiten 24 bis 35.
Zugangsvoraussetzung mittlerer Schulabschluss ("Realschulabschluss")/Abitur:
Bei einigen Ausbildungen an Berufsakademien, wie z. B. Fremdsprachenkorrespondent/-in, werden ggf. die gleichen Berufsabschlüsse für Jugendliche mit unterschiedlichen Anfangsvoraussetzungen angeboten: Hier gibt es sowohl für Abiturienten/-innen als auch Realschulabsolventen/-innen eine Einstiegsmöglichkeit. Unabhängig davon werden für diese Ausbildung Kenntnisse in Englisch und Französisch oder Spanisch verlangt.
Weitere, ausführliche Informationen zum Thema Ausbildung und Berufe finden Sie unter ausbildung-hamburg.de.
Schulische Bildungsgänge für Jugendliche mit Behinderung
Jugendliche, die laut Definition des Deutschen Bildungsrats „... in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist", haben die Möglichkeit, besondere pädagogische Förderung in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich gilt, dass nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42b Handwerksordnung (HWO) - abweichend vom Ausschließlichkeitsgrundsatz nach § 28 BBiG - Jugendliche mit Behinderung auch in nicht anerkannten Ausbildungsberufen und außerhalb des von der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsganges ausgebildet werden dürfen.
Im Bereich der schulischen Ausbildung können sie z. B. in der Berufsfachschule für Hauswirtschaftshilfe eben diesen Beruf erlernen.
Für Gehörlose ist zugleich eine Ausbildung zum/r Technischen Zeichner/-in an der Berufsfachschule Technisches Zeichnen möglich.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe, sowie weitere Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie auf den Seiten 49 und 50 im Handbuch "Berufliche Bildungswege 2011"





