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Geförderte Ausbildung in Hamburg

In Hamburg gibt es verschiedene Förderprogramme, in denen eine außerbetriebliche Ausbildung absolviert werden kann und die sich hinsichtlich ihrer Finanzierung und ihrer rechtlichen Grundlage unterscheiden.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung fördert auf Grundlage des SGB VIII Ausbildungsplätze im Rahmen der Jugendberufshilfe (JBH) und des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP).

In der Jugendberufshilfe werden Jugendliche nach §13 SGB VIII gefördert. Sie können eine sozialpädagogisch begleitete, außerbetriebliche Ausbildung absolvieren mit dem Ziel, in eine (begleitete) betriebliche Ausbildung überzugehen. In den Ausbildungsprojekten der Jugendberufshilfe werden nur Jugendliche mit multiplem Förderbedarf ausgebildet. Unterstützung findet durch sozialpädagogische Hilfen im Sinne erzieherischer Hilfen und durch Förderunterricht statt.

Im Hamburger Ausbildungsprogramm werden vorrangig Jugendliche gefördert, die aufgrund individueller Benachteiligungen in eine betriebliche Ausbildung nicht vermittelbar sind, von denen aber zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können. Das HAP ist für Hamburger Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss, die eine Berufsvorbereitungsmaßnahme durchlaufen haben und bei denen Betriebsreife festgestellt wurde.

Zusätzlich zu den geförderten Angeboten nach SGB VIII gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung im Rahmen des Sofortprogramms (SoPro) zu absolvieren. Das Programm, welches von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration finanziert wird, richtet sich an Jugendliche, die eine allgemein bildende Schule ohne Anschlussperspektive verlassen und höchstens einen Realschulabschluss erworben haben, von denen jedoch zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können. Die Ausbildung beginnt außerbetrieblich mit dem Ziel, die Jugendlichen spätestens zur Hälfte der Ausbildungszeit in einen Betrieb überzuleiten, wo sie weiter begleitet werden.

Die Agentur für Arbeit bietet im Rahmen ihres Benachteiligtenprogramms nach dem SGB III Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen, die auch nach der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelbar sind. Die Ausbildung findet bei einem Bildungsträger statt.

Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, werden grundsätzlich in diesem Rechtskreis über Jobcenter team.arbeit.hamburg gefördert. Hier gibt es die Möglichkeit einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach SGB II. Bei der integrativen BaE findet die Ausbildung komplett bei einem Bildungsträger statt, bei der kooperativen BaE erfolgt sie ganz oder teilweise im Betrieb, mit sozialpädagogischer Begleitung des Bildungsträgers. Die Zuweisung der Ausbildungsplätze erfolgt durch die U25-Teams der Agentur für Arbeit im Auftrag von Jobcenter team.arbeit.hamburg.