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Grundlagen

Berufsorientierung ist lt. Hamburger Schulgesetz ein besonderer Bildungsauftrag, denn „auf allen Schulstufen und in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schule ist in altersgemäßer Form in die Arbeits- und Berufswelt einzuführen und eine umfassende berufliche Orientierung zu gewährleisten [...]."

Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler/-innen beim Erwerb der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, indem sie geeignete Lernangebote in allen Fächern anbieten. Hierzu zählen insbesondere berufsorientierende Lernsituationen, die

  • die Schüler/-innen motivieren und in die Lage versetzen, Verantwortung für die Planung, Organisation und Auswertung ihres eigenen Lernens (z. B. mit Lernvereinbarungen) zu übernehmen und ihre Bereitschaft zur aktiven Gestaltung der eigenen Zukunft, des Übergangs in die Arbeits- und Berufswelt, stärken,
  • die Schüler/-innen frühzeitig mit betrieblicher Wirklichkeit konfrontieren, damit die Jugendlichen möglichst viele Eindrücke und Hintergrundwissen sammeln und betriebliche Bewährungssituationen meistern können (siehe auch wirtschaftliche Orientierung, Praktikum etc.),
  • die Schule in Kooperation mit der regionalen Agentur für Arbeit, Betrieben, Trägern der Jugendhilfe, außerschulischen Bildungsträgern, Verbänden und Eltern durchführt und die in ihr schulisches Netzwerk der Übergangsbegleitung eingebunden sind,
  • Praxislernen als Bestandteil des schulischen Lernens in den Unterricht einbinden und das Arbeiten und Lernen im Betrieb durch die Aufnahme und Bearbeitung geeigneter Inhalte und Problemstellungen im Unterricht unterstützen,
  • methodisch auf einem Lehr- und Lernkonzept basieren, das Selbstständigkeit und Eigeninitiative (selbst gesteuertes Lernen) stärkt und die Bereitschaft zur Entwicklung des eigenen Kompetenzprofils (Kompetenzfeststellungsverfahren, Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife) fördert.

Anhaltspunkte für eine systematische Berufsorientierung in Hamburg liefern das Qualitätssiegel "Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung" und die Datenbank Schule & Wirtschaft. Hilfreich ist auch „Schule und Betriebe als Partner". Ein Handlungsleitfaden zur Stärkung von Berufsorientierung und Ausbildungsreife - herausgegeben vom „Nationalen Pakt für Ausbildung".

Doch nicht nur innerhalb der allgemeinbildenden Schulen werden berufs- oder studienorientierende Angebote durchgeführt.

Neben den Bestimmungen des Hamburger Schulgesetzes gehört die Berufsorientierung auch zu den Pflichtaufgaben der Bundesagentur für Arbeit, die nach § 33 SGB III Aktivitäten der vertieften Berufsorientierung (VBO) für Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen in der unterrichtsfreien Zeit fördert. Die Form der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung wurde bereits 2009 in einer Rahmenvereinbarung festgelegt.  

Darüber hinaus werden in Hamburg zahlreiche Programme und Projekte über Bundes- oder Landesmittel finanziert, die im Rahmen des operativen Übergangsmanagements berufsorientierende Angebote - nicht nur in allgemeinbildenden Schulen - umsetzen.   

Im Rahmen der Hamburger Bildungsoffensive wird die Berufsorientierung neu aufgestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt aktuelle Entwicklung.

 

Weiterführende Links:

Auf der Website der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in Hamburg finden Sie viele nützliche Informationen, Links und Broschüren rund um die Ausbildungs-, Berufs- und Studienwahl für Schüler/-innen und Lehrer/-innen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Hamburg organisiert und fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft und bietet Berufsorientierungsseminare für Schülergruppen, Schulprojekte und Lehrerfortbildung an.

Das Zentrum & Schule Wirtschaft/ Landesinstitut für Lehrerfortbildung Hamburg unterstützt und berät Schulen in Fragen zur Berufsorientierung und zur ökonomischen Bildung.

Auf den Seiten von www.ausbildung-hh.de finden Sie nützliche Informationen und Links zur Berufsorientierung in Hamburg.

Hier finden Sie den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs.