- Das Übergangssystem
- Übergangsmanagement
- Berufsorientierung
- Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
- Geförderte Ausbildung
- Duale Ausbildung
- Schulische Ausbildung
- Weitere Ausbildungswege
- Hochschulbildung
- Modularisierung in Hamburg und Europa
Hamburger Programm - Berufsorientierung und Berufswegeplanung
Im Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule-Beruf sind die Grundlagen für die Berufs- bzw. Studienorientierung und die Berufswegeplanung gelegt, die auch für die Zusammenarbeit im Hamburger Programm bestimmend sind.
Ein Schwerpunkt des Rahmenkonzeptes ist die Weiterentwicklung der Berufs- und Studienorientierung, die an vorhandene Strukturen und Best-Practice-Modelle in Hamburg anknüpft und diese mit neuen Zielen und Aufgaben verbindet. Zu den Kernbereichen einer nachhaltigen Berufs- und Studienorientierung gehören insbesondere:
- Klärung der individuellen Interessen und Stärken,
- Orientierung, Kompetenzprofil, Selbstorganisation und Lernplanung,
- Praxiserfahrungen und individuelles Lernen in der Praxis bzw. an außerschulischen Lernorten,
- Bildungsweg- bzw. Berufswegeplanung und bedarfsgerechte individuelle Beratung und Begleitung,
- Verpflichtung aller Akteure zur Kooperation und Zusammenarbeit.
- Aktive Mitwirkung: Die Akteure wirken aktiv an der Gestaltung der Übergänge mit. Dies ist notwendig, weil die traditionellen, relativ standardisierten Übergänge in das Erwerbsleben nicht mehr überall funktionieren. Berufliche Orientierung und Berufswegeplanung unterstützen die Jugendlichen bei der Vorbereitung auf die Übergangssituation und strukturieren die Übergangsschritte.
- Verbindliche Struktur: Die Schule legt ein verbindliches, schulisches Konzept der Berufs- und Studienorientierung fest, das einen frühzeitigen Beginn und eine kontinuierliche Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung in allen Fächern und unter Einbindung der Partner gewährleistet. Sie informiert die Schulöffentlichkeit über das Konzept und die Inhalte ihres Programms.
- Individuelle Berufswegeplanung: Für jede Schülerin und jeden Schüler wird ein individueller Berufswegeplan erstellt und fortgeschrieben. Hierzu wird eine verantwortliche Lehrkraft/pädagogische Kraft benannt, die von der Schule mit der Begleitung der Schüler/-innen beauftragt und mit erforderlichen Zeitressourcen ausgestattet ist. Der Berufswegeplan bzw. die Begleitung soll spätestens zu Beginn des Vorabgangsjahres beginnen.
- Individuelle Begleitung und Unterstützung: Keine Schülerin und kein Schüler verlässt einen Bildungsgang oder eine Maßnahme, ohne dass ein Anschluss vereinbart ist. Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, den Abschluss der allgemein bildenden Schule zu erreichen und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen, erhalten zusätzliche Beratungs- und Begleitangebote. Diese werden auf der Grundlage der Auswertung der bisher erfolgten Beratungs- und Begleitungsmaßnahmen abgesprochen und sind am individuellen Bedarf ausgerichtet.
- Inhaltlich abgestimmtes Zusammenwirken: Die Beratungs- und Unterstützungsinstanzen handeln auf der Basis einer gemeinsamen, abgestimmten und vereinbarten Grundlage. Sie stellen den anderen Akteuren Informationen über ihre Angebote zur Verfügung und benennen Ansprechpartner/-innen. Die Schule bzw. die Schulleitung ist verantwortlich für verbindliche Absprachen, den Austausch der Akteure und die Regelung der Zusammenarbeit.





