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Operatives Übegangsmanagement

Sozialpädagogische Hilfen

Viele Jugendliche benötigen beim Übergang Schule-Beruf besondere Unterstützung, weil sie soziale Benachteiligungen ausgleichen oder persönliche Beeinträchtigungen überwinden müssen. Eine bedeutende Rolle spielt dabei die Kinder- und Jugendhilfe.

Das Spektrum der Jugendhilfe reicht "von der Bildung und Betreuung im Vorschulalter (Kindergruppen, Kindertagesstätten) über Freizeiteinrichtungen, betreutes Wohnen, Hilfen zur Erziehung. Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben, bis hin zur Betreuung und Resozialisierung straffälliger Jugendlicher. Für die Leistungen der Jugendhilfe zur Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben werden die Bezeichnungen Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe benutzt. Jugendsozialarbeit ist der umfassendere Begriff, der neben konkreten Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten auch Beratung, Sozialarbeit in Schulen und Wohnangebote für Jugendliche im Übergang Schule-Beruf einschließt". (Braun/Lex; Die Rolle der Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule-Beruf; DJI, 2005.)

Die Jugendsozialarbeit zielt auf eine ganzheitliche Förderung junger Menschen zwischen 15 und 27 Jahren mit besonderen Problemlagen ab, damit diese ihr Leben besser bewältigen können.

Auch die berufsbezogene Unterstützung wird in der Regel durch die Angebote der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erbracht. Sie fördern die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration.

Ein Großteil der Angebote wird von den Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen oder anderen freien Trägern erbracht. Die Zuständigkeit und Planungsverantwortung für die Leistungen der Jugendsozialarbeit obliegt jedoch den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Zu den klassischen Leistungen der Jugendsozialarbeit gehören:

  • Die Bildungs- und Freizeithilfe insbesondere im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf durch außerschulische oder schulbegleitende Angebote, wie z.B. Schulsozialarbeit, Angebote zur beruflichen Orientierung und Lebensplanung,
  • Jugendberufshilfe durch Angebote der vorberuflichen Qualifizierung (Ausbildungsvorbereitung) oder durch ausbildungsbegleitende Hilfen,
  • Beratung für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Menschen,
  • Integrations- und Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einem Migrationshintergrund in spezifischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, wie z.B. den Jugendmigrationsdiensten,
  • allgemeine Jugendsozialarbeit, z.B. durch Maßnahmen gegen Gewalt und Drogenmissbrauch,
  • aufsuchende Sozialarbeit,
  • Präventionshilfe, z. B. durch ambulante Angebote für straffällig gewordene junge Menschen
  • Übergangsbegleitung zwischen den einzelnen Bildungsabschnitten des Übergangssystems u.v.m.

Nach § 13 Abs. 4 SGB VIII sollen die  Angebote der Jugendhilfe mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

Finanzierung

Die Jugendsozialarbeit in Deutschland wird von unterschiedlichen Institutionen und Organisationen organisiert und realisiert. Die zentralen Finanzierungsquellen der Jugendsozialarbeit ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern (SGB VIII, SGB III). Sie werden ergänzt durch verschiedene Landesprogramme, dem Kinder- und Jugendplan des Bundes, dem Garantiefonds (Eingliederungshilfen für Aussiedler und Aussiederlerinnen), aber auch zunehmend durch europäische Fonds- und Förderprogramme. Damit sind die öffentlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe auf Bundes- und Landessebene und in den Kommunen, sowie insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit der Hauptfinanziers der Jugendsozialarbeit.

Weiterführender Link

  • Themenheft über aktuellen Stand und Zukunft der Jugendsozialarbeit  unter der Fragestellung „Ist § 13 SGB VIII noch zeitgemäß?" von Christian Hampel. Hrsg. Katholische Jugendsozialarbeit NRW: Heft „Jugendsozialarbeit aktuell",  Juni 2010, Nr. 93.