- Übergangssystem
- Übergangsmanagement
- Berufsorientierung
- Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
- Geförderte Ausbildung
- Duale Ausbildung
- Schulische Ausbildung
- Weitere Ausbildungswege
- Hochschulbildung
- Modularisierung in Hamburg und Europa
Übergangsmanagement / Programme
Grundlagen
Das Übergangssystem Schule-Beruf ist geprägt durch eine Vielzahl von Programmen, Instrumenten und Maßnahmen. Obwohl die Vielfalt der Förderangebote auf Grund der Heterogenität der Zielgruppe und den daraus resultierenden Bedarfen in der Regel gewünscht ist, wird die fehlende Transparenz und Abstimmung dieser Angebote oft kritisiert. Es ist eine Förderlandschaft entstanden, die für die Akteure kaum noch zu überblicken ist.
Es gibt Programme des Bundes, der Länder und Kommunen sowie der EU, an deren Umsetzung die Akteure der unterschiedlichsten Institutionen, wie z. B. Schulen, Agentur für Arbeit und Unternehmen beteiligt sein können. Je nach gesetzlicher Grundlage haben die Programme unterschiedliche Laufzeiten und Inhalte, andere Zielgruppenzuschnitte und Ausstattungen. Damit einher gehen zusätzlich unterschiedliche förderpolitische Zuständigkeiten.
Eine Auflistung der wichtigsten Programme zur Förderung von Jugendlichen mit Benachteiligungen auf Bundesebene finden Sie hier.
Im Folgenden stellen wir Ihnen zunächst die Bundes- bzw. Regelprogramme des strategischen und des operativen Übergangsmanagements vor.
Programme des strategischen Übergangsmanagements
Neben den vielfältigen Instrumenten zur individuellen Förderung von Jugendlichen mit Benachteiligungen, wurden auf Bundes- und Landesebene etliche Programme initiiert, deren Aktivitäten sich ausschließlich auf die strategische Ebene beziehen sollen. Im Fokus steht dabei häufig die Verbesserung der Kooperation zwischen den strategischen Bildungsakteuren in einer Region, z. B. Unternehmen, Sozialpartner, Bildungsträger zur Erreichung bestimmter Ziele.
Aktuelle Bundesprogramme, mit denen strategische Ziele verfolgt werden, sind z. B. folgende:
• Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) vom BMVBS
• Perspektive Berufsabschluss des BMBF
• Lernen vor Ort des BMBF
• Projekt Arbeitsbündnis Jugend und Beruf der BA.
Die Landes- und Bundesprogramme, die Hamburg zur Optimierung seines Übergangssystems heranzieht, sind unter dem Menüpunkt Strategisches Übergangsmanagement aufgelistet.
Programme des operativen Übergangsmanagements
Die schulische Bildung ist durch die Schulgesetze der Länder geregelt. Grundlage für die gezielte Förderung von leistungsschwächeren Schülern und Schülerinnen bildet die im März 2010 von der Kultusministerkonferenz verabschiedete Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler.
Die soziale und berufliche Förderung von Jugendlichen mit Benachteiligungen wird durch die Sozialgesetzbücher (SGB VIII, III und II) geregelt.
- Die Jugendämter haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 13 Abs. 1 SGB VIII die Aufgabe, "jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern."
Für die Integration in Ausbildung und Arbeit sind die Agenturen für Arbeit sowie die Träger der Grundsicherung (ARGE oder Optionskommune) zuständig.
- Nach §1 Abs. 1 des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) sollen u.a. "die Leistungen der Arbeitsförderung dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird." Weitere wesentliche Regelungen sind zu finden in § 33 (vertiefte Berufsorientierung), in §§ 61 ff (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) und in §§ 240 ff (Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen).
- Das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sieht in § 3 Abs. 2 vor, dass „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich ... in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln" sind.
Für die Durchführung der o.g. Regelprogramme werden häufig zusätzlich Mittel der EU und des Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt. Darüber hinaus führen verschiedene Bundesministerien Sonder- und Modellprogramme mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten durch.
Die Programme des operativen Übergangsmanagements, die in Hamburg in einem bestimmten Bildungs- bzw. Qualifizierungsabschnitt ansetzen, werden in den jeweiligen Hauptmenüpunkten beschrieben. Alle anderen Ansätze, mit denen Jugendliche über eine oder mehrere Schnittstellen hinweg begleitet werden, stellen wir Ihnen hier vor.
Weiterführender Link
- Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2009 ein Gutachten zur Systematisierung der Fördersysteme, -instrumente und -maßnahmen in der beruflichen Benachteiligtenförderung veröffentlicht. Es gibt einen Überblick über die aktuelle Landschaft der Bundes- und Landesprogramme sowie die im Rahmen gesetzlicher Vorgaben insbesondere der Sozialgesetzbücher II und III erbrachten Leistungen für die Benachteiligtenförderung mit dem Stand von 2007.





