Qualifizierungsbausteine

Grundlagen

„Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die im Rahmen von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung eingesetzt werden. Ihr Einsatz ist gesetzlich im § 69 BBiG geregelt. Sie beschreiben Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn sie/er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat.(…) Anbieter von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen entwickeln nach diesen Vorgaben für ihre spezifischen Bildungskonzepte Qualifizierungsbausteine und lassen sich von der für sie zuständigen Stelle bestätigen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Diesen Vorgang der Entwicklung und Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen regelt die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO).“ (Quelle: überaus – Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf / BIBB.)

Qualifizierungsbausteine in Hamburg

In Hamburg haben sich die Akteure darauf verständigt, dass neue oder modifizierte Qualifizierungsbausteine für die Berufsvorbereitung nach hamburgweit einheitlichen Standards zu erstellen sind. Hierdurch sollen Doppelarbeiten vermieden und eine Transparenz über die verwendeten Bausteine hergestellt werden. Daher sollten folgende Prämissen beachtet werden:

  • Vorrangig sind bereits entwickelte und von den Kammern bestätigte Qualifizierungsbausteine in Hamburg einzusetzen.
  • Neu entwickelte Qualifizierungsbausteine sind zur Bestätigung bei den zuständigen Stellen einzureichen.
  • Haben Teilnehmende einen Qualifizierungsbaustein erfolgreich absolviert, können Betriebe und Maßnahmeträger ein entsprechendes Zeugnis / eine Teilnahmebestätigung und das Qualifizierungsbild ausgeben.
  • Das Formular „Qualifizierungsbaustein nach BBiG (BAVBVO) in Hamburg“ kann hier abgerufen werden.

Die Bestätigung von Bausteinen erfolgt durch die jeweilig zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz. Diese sind:

  • Handwerkskammer Hamburg für die Bestätigung von Handwerksberufen,
  • Handelskammer Hamburg für die Bestätigung von Industrie- und Handelsberufen,
  • Landwirtschaftskammer Hamburg für die Bestätigung von Garten- und Landwirtschaftsberufen,
  • Landesbetrieb Zentrum für Aus- und Fortbildung/AMD (Hauswirtschaftsberufe)
  • Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für Berufe nach Landesrecht (Gesundheits- und Pflegeberufe),
  • Ärztekammer Hamburg für die Bestätigung von Bausteinen der Medizinischen Fachangestellten.

Weiterführende Informationen