30.01.2015
Mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BaföGÄndG) vom 23. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2475) treten bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und beim Ausbildungsgeld (Abg) Rechtsänderungen ab dem 1. Januar 2015 und ab 1. August 2016 ein. Die Änderungen betreffen die sonstigen Einnahmen, die Förderung im Ausland, den förderungsfähigen Personenkreis, die Bedarfssätze sowie die Freibeträge für anrechenbares Einkommen.
Eine Übersicht über die Änderungen finden Sie hier.