Neue Förderrichtlinien für das Berufsorientierungsprogramm (BOP)

02.02.2015

Für das Berufsorientierungsprogramm (BOP) gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Förderrichtlinien. Anträge für Maßnahmen des Berufsorientierungsprogrammes nach diesen Richtlinien für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. August 2017 können noch bis zum 1. März 2015 gestellt werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des Programms zu finden. Anträge müssen über das BOP-Portal gestellt werden. Für Antragsteller mit Schul-Kooperationen einiger Bundesländer gelten abweichende Bestimmungen, die ebenfalls auf der Internetseite des Programms bekannt gegeben werden.

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