Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III

17.03.2015

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist der Abschlussbericht „Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach
§ 421s SGB III“ durch ein Forschungskonsortium erstellt und nun veröffentlicht worden. Vom 1. Februar 2009 bis 31. Juli 2013 wurden 55.551 Personen mit der Berufseinstiegsbegleitung nach dem früheren § 421 SGB III gefördert. Eine Wirkungsanalyse zeigt, dass die Berufseinstiegsbegleitung vor allem langfristig einen positiven Effekt hat. Insbesondere wenn Teilnehmende schulische und berufsorientierende Angebote wahrnehmen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines Übergangs in eine Berufsausbildung in erster Linie ab zwei Jahren nach dem planmäßigen Schulabschluss. Ein durchweg positiver Effekt der Berufseinstiegsbegleitung ist bezüglich des Herausbildens eines realistischen Berufswunsches festzustellen.

Weitere Informationen sowie den vollständigen Abschlussbericht finden Sie hier.

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