Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung junger Flüchtlinge

31.07.2015

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur „Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ wurde vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren in Bundesrat und Bundestag eingebracht werden und am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Vorrangiges Ziel ist es, die Situation junger, unbegleiteter Flüchtlinge zu verbessern, ihre Rechte zu stärken und sie (unter Beachtung des Kindeswohls) bedarfsgerecht unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Das Gesetz regelt neben einer bundesweiten, am besonderen Schutzbedürfnissen von unbegleiteten Minderjährigen ausgerichteten, Aufnahmeverteilung der Länder auch den Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar.

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