Leichterer Zugang für junge Flüchtlinge zu Praktika

03.08.2015

Das Bundeskabinett hat die Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) verabschiedet, die nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Anfang August 2015 in Kraft treten soll. Jungen Asylsuchenden und Geduldeten mit guten Bleibeperspektiven soll u. a. der Zugang zu berufsorientierenden und ausbildungsbegleitenden Praktika erleichtert werden. Daneben gilt die Regelung auch für Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung. Mindestlohnfreie Praktika sind vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Archiv von . Setze ein Lesezeichen zum Permalink.