Kommentar zur Einfügung eines neuen „§ 16h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“

09.03.2016

Der Paritätische Gesamtverband hat einen Kommentar zu dem von vielen Seiten kritisierten Gesetzesentwurf im SGB II veröffentlicht. Neu eingefügt in den Gesetzesentwurf wurde der § 16h „Förderung schwer zu erreichender junger Menschen“, den der Paritätische Gesamtverband ausdrücklich begrüßt. Die Änderung eröffnet eine rechtskreisübergreifende Kooperation. Mit dem § 16h wird das bestehende Leistungsangebot des SGB II und SGB III um einen Fördertatbestand erweitert. Die schwer erreichbaren, vom System entkoppelten Jugendlichen erfahren damit besondere Aufmerksamkeit. Der Paritätische schlägt zur Sicherstellung der finanziellen Ausstattung einen gesonderten Titel für den § 16h SGB II im Einzelplan 11 vor.

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