Förderrichtlinie „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“

12.05.2016

Die Förderrichtlinie der vertieften Berufsorientierung junger Flüchtlinge zu ihrer Integration in eine berufliche Ausbildung im Handwerk (Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist vor kurzem in Kraft getreten. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Förderanträge für BOF-Maßnahmen, die frühestens am 1. Juni 2016 beginnen und spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2018 enden, können nun gestellt werden. BOF ist Teil der gemeinsamen Qualifizierungsoffensive des BMBF, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Weitere Informationen nebst der Förderrichtlinie und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier.

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