Integrationsgesetz in Kraft getreten

08.08.2016

Das am 25. Mai 2016 von der Bundesregierung verabschiedete Integrationsgesetz ist mit Wirkung vom 06.08.2016 in Kraft getreten. „Das Gesetz soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender“.

Ausführliche Informationen können hier abgerufen werden.

 

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