Arbeitshilfe zur Ausbildungsduldung

20.02.2017

Am 06. August 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft, mit welchem erstmals der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtverbandes mit Stand 01.02.2017 gibt Praxistipps und erläutert Hintergründe. Aktualisierungen sind auch zukünftig vorgesehen und sollen auf der Homepage www.fluechtlingshilfe.de eingesehen werden können.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier.

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