Hamburger Umsetzung der „3 plus 2-Regelung“

24.03.2017

Seit 6. August 2016 ist das neue Integrationsgesetz in Kraft. Geflüchtete haben demnach Anspruch auf eine Duldung während einer dreijährigen Lehre sowie für eine anschließende Beschäftigung von zwei Jahren (3+2), sofern sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Zur Umsetzung in Hamburg haben die Behörde für Inneres und Sport und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nun geklärt, wie die entsprechenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ausgelegt werden und wie der Weg in Ausbildung unterstützt wird.

Detaillierte Hinweise zur Auslegung der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und zum Umgang mit bestimmten ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen in Hamburg finden Sie hier.

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