§ 16 h SGB II – Eine Arbeitshilfe für die Jugendsozialarbeit

07.04.2017

Die vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit erstellte Arbeitshilfe möchte Trägern der Jugendhilfe vor Ort Mut machen, sich für die mit dem § 16 h SGB II angesprochene Zielgruppe der schwer erreichbaren jungen Menschen verantwortlich zu fühlen und die Erfahrungen der Jugendhilfe bei der Angebotsgestaltung einzubringen. Die Arbeitshilfe beinhaltet Empfehlungen zur Umsetzung des § 16 h SGB II und Informationen, die zur Konzeptentwicklung hilfreich sein können.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier.

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