11.05.2017
Die BAG KJS hat zur vorgeschlagenen Neuausrichtung des Jugendwohnens in § 13 (3) im Rahmen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des SGB VIII einen Appell herausgegeben: Sie beurteilt den Gesetzentwurf im Hinblick auf die Zielgruppen und Leistungen der Jugendsozialarbeit, insbesondere die Vorschläge zu einer Änderung des § 13 (3) SGB VIII (Jugendwohnen), sehr kritisch und fordert den Gesetzgeber auf, die bewährten Angebote des Jugendwohnens nicht zu gefährden.
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