14.08.2017
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 des Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen.
Regionale und überregionale Beratungsangebote aus dem gesamten Bundesgebiet können sich auf dieser Grundlage um Fördermittel bewerben.
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