11.01.2018
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Maßnahme der Kombination berufsbezogener Sprachförderung mit Arbeitsförderung entwickelt (KomBer). Sie beinhaltet einen Berufssprachkurs und eine Maßnahme nach § 45 SGB III und soll helfen, Vermittlungshemmnisse abzubauen und eine erfolgreiche Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.
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