16.05.2018
Der Bundesrat hat die geplante Verlängerung der Assistierten Ausbildung (§ 130 Absatz 9 Satz 1 SGB III) um zwei Ausbildungsjahrgänge begrüßt:“Nach Auffassung des Bundesrates hat sich die Assistierte Ausbildung als wirkungsvolles und betriebsnahes Unterstützungsinstrument für die Verbesserung des Ausbildungserfolges bewährt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass diese Zeit genutzt wird, um das Instrument der Assistierten Ausbildung weiter zu entwickeln und in ein unbefristetes Regelinstrument zu überführen.“
Welche Verbesserungspotenziale der Bundesrat sieht, entnehmen Sie folgender Stellungnahme.