04.07.2018
Für im BBiG geregelte Berufe können Maßnahmen der sogenannten Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) laut derzeit geltendem Recht noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Für schulische Berufsausbildungen steht die Förderung nicht zur Verfügung.
In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bundesregierung um Auskunft über die Ungleichbehandlung von Auszubildenden gebeten und gefragt, wie die Bundesregierung diese bewertet und ob diese im Rahmen der aktuellen geplanten Verlängerung der Regelung des § 130 SGB III oder zu einem späteren Zeitpunkt vollständig abgebaut werden soll.
Die Kleine Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.