Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung

07.01.2020

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft getreten. Neben Änderungen zur Beschäftigungsduldung enthält das Gesetz auch überarbeitete Regelungen zur Ausbildungsduldung. Die Ausbildungsduldung kann zukünftig auch für eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Assistenz- und Helferberuf erteilt werden, wenn im Anschluss eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf absolviert werden soll und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt.

Das Gesetz finden Sie hier.

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