Arbeit-von-morgen-Gesetz in Kraft getreten

02.06.2020

Der Bundesrat hat das bereits vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel“ in seiner Sitzung am 15.05.2020 gebilligt. Das sogenannte Arbeit-von-morgen-Gesetz schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

Mehr Informationen zu dem Gesetz finden Sie hier.

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