14.12.2020
Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben.