Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur Assistierten Ausbildung

20.07.2021

Mehrere Abgeordnete und die FDP Fraktion haben sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach der Assistierten Ausbildung als Instrument der Arbeitsförderung für junge Menschen mit Behinderung erkundigt. Die Regierung bestätigt, Rehabilitationsspezifische Leistungen stehen der Inanspruchnahme der Assistierten Ausbildung nicht entgegen. Die Förderung mit besonderen Leistungen erfolgt nur, wenn dies wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich sei oder das Teilhabeziel nur durch diese Förderung erreicht werden könne oder die allgemeinen Leistungen die behinderungsbedingte Ausgestaltung der Förderung nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang vorsehen.

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