05.04.2024
Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde im Sommer 2023 verabschiedet. Am 1. April 2024 sind nun weitere Artikel des Gesetzes in Kraft getreten. Auszubildende, die ab dem 1. April 2024 eine Ausbildung beginnen, können einen Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie für ihre Ausbildung in eine andere Region ziehen müssen. Eine weitere Neuerung ist das geförderte Berufsorientierungspraktikum für junge Schulabgänger/-innen.