Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) verabschiedet

19.07.2024

Mit dem neuen Gesetz können Personen, die ohne formalen Berufsabschluss in einem Beruf tätig sind, unter bestimmten Voraussetzungen ein Feststellungsverfahren über ihre erworbenen Kompetenzen beantragen. Durch das Verfahren können erlernte Fähigkeiten mit denjenigen einer dualen Ausbildung verglichen und bescheinigt werden. Außerdem soll das Gesetz digitale Verfahren ermöglichen, beispielsweise das digitale mobile Ausbilden.

Wissenswertes zum BVaDiG

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