Berufsausbildungsvorbereitung

Grundlagen

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient laut § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) „dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen“.  

Unter dem Begriff Berufsausbildungsvorbereitung (oder auch Berufsvorbereitung) subsumieren sich all jene Maßnahmen und Angebote, die individuell beeinträchtigten oder auch marktbenachteiligten Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern bzw. erst ermöglichen.

Die Berufsausbildungsvorbereitung umfasst Bildungsgänge und Maßnahmen, die unterhalb einer qualifizierenden Berufsausbildung liegen.

Weiterführende Informationen

  • Jugendberufshilfe. Eine Einführung. Hrsg.: Prof. Dr. Ruth Enggruber, Michael Fehlau. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 1. Auflage 2018. 
  • Jugendberufshilfe-Zielsetzung und Aufgaben – Gerhard Christe in: GEW Hauptvorstand (Hrsg.): Sozialpädagogische Arbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Tagungsdokumentation. Workshop zur Organisationsentwicklung. Frankfurt am Main, März 2017, S. 17-31.
  • Aktuelle Tendenzen in der schulischen Berufsvorbereitung – Eine Expertise des Instituts für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung/ Fachgebiet für Sozialpädagogik an der Leibniz Universität Hannover für das Good Practice Center zur Förderung von Benachteiligten in der beruflichen Bildung (GPC), Autoren: Christine Buchholz, Peter Straßer, Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2007.