Jugendsozialarbeit

Viele Jugendliche benötigen beim Übergang Schule – Beruf besondere Unterstützung, weil sie soziale Benachteiligungen ausgleichen oder persönliche Beeinträchtigungen überwinden müssen.

Diese zum Teil sehr umfangreichen sozialpädagogischen Hilfen erfolgen in der Regel im Rahmen der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), der wie folgt lautet: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.

Weiterführende Informationen

  • Jugendberufshilfe. Eine Einführung. Hrsg.: Ruth Enggruber, Michael Fehlau, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2018.