Grundlagen
Die Erkenntnis, dass die Förderung – insbesondere benachteiligter – junger Menschen auf ihrem Weg von der Schule in das Berufsleben ein abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Akteure auch auf strategischer Ebene erfordert, ist nicht neu.
Ein im Jahr 2000 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung veröffentlichtes Gutachten zum „Zusammenwirken von Jugend- und Bildungs-/Berufsbildungspolitik zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration benachteiligter Jugendlicher“ zeigt Ansätze verbindlicher Kooperationsaktivitäten in unterschiedlicher Ausprägung bereits seit Ende der 1980er Jahre auf und benennt Faktoren bzw. Voraussetzungen, die für das Gelingen einer effektiven Zusammenarbeit unerlässlich sind. Zu ihnen gehören insbesondere:
- gleichberechtigte Kooperationspartner,
- eine zentrale Steuerungsinstanz, welche die Akzeptanz aller Akteure genießt,
- ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen,
- Transparenz für die Akteure und die Zielgruppe,
- politische Unterstützung und Absicherung sowie
- eine (gemeinsame) Anlauf- und Beratungsstelle für die Zielgruppe.
Seit Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind – neben den Arbeitsagenturen (SGB III) und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) – auch die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel noch mehr Ansprechpartner in unterschiedlichen Anlaufstellen. Aufgrund mangelnder Abstimmungen zwischen den drei genannten Rechtskreisen kommt es in der Praxis häufig zu Brüchen im Integrationsprozess. Das nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum Anlass, das Arbeitsbündnis Jugend und Beruf zu initiieren, das eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote und die Beratung „unter einem Dach“ zum Ziel hat.
Das Projekt startete im August 2010 mit einer ersten Projektstufe an zunächst sechs Modellstandorten, die bereits über Erfahrungen in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit verfügten. Dazu zählen z. B. das Jugend-Job-Center Plus in Düsseldorf, das Dienstleistungszentrum U25 in Nürnberg sowie die Jugendberufsagenturen in Darmstadt und Mainz. Gemeinsam mit diesen Standorten identifizierte und bearbeitete die Bundesagentur für Arbeit (BA) vier zentrale Handlungsfelder für eine erfolgreiche Kooperation unter folgenden Fragestellungen:
- Transparenz: Wie können die Angebote unterschiedlicher Rechtskreise zusammen gestaltet werden? Sind die Maßnahmen transparent und anschlussfähig?
- Informationsaustausch: Wie kann ein zielgerichteter und datenschutzkonformer Daten- und Informationstransfer aussehen?
- Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen: Wie können Abläufe und Maßnahmen besser vernetzt werden?
- One-Stop-Government: Wie kann die Zusammenarbeit „unter einem Dach“ ausgestaltet werden?
In einer zweiten Projektstufe ab 2011 wurden 14 weitere Standorte, darunter auch Hamburg, zur Erprobung und Weiterentwicklung des Konzeptes in das Projekt einbezogen. Im März 2014 gab es 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in unterschiedlichsten Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen bildeten. Weitere sollten hinzukommen, denn die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen, in denen die Leistungen nach den Sozialgesetzgebungsbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige gebündelt werden sollen, verankert. Wie die konkrete Umsetzung vor Ort aussehen sollte, wurde nicht vorgegeben. Das Konzept der Hamburger Jugendberufsagentur dient jedoch vielerorts als Vorbild.
Im Januar 2017 arbeiteten bereits insgesamt 289 Standorte in Form einer Jugendberufsagentur an der Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Und im Koalitionsvertrag von 2018 bekräftigt die Bundesregierung, dass sie die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen noch ausweiten will. So soll ein erleichterter Datenaustausch einschließlich der Schülerdaten die Transparenz am Übergang von der Schule in Ausbildung erhöhen und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen verbessern, um so einen erfolgreichen beruflichen Werdegang zu unterstützen. Dies sei „z. B. für die Jugendberufsagenturen wichtig, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich begleiten zu können“ (S. 51). Der Koalitionsvertrag von 2021 sieht vor, die Jugendberufsagenturen flächendeckend auszubauen und im aktuellen aktuellen Koalitionsvertrag 2025 wird die Absicht formuliert die Jugendberufsagenturen zu stärken.
Die im Jahr 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesinstitut für Berufsbildung eingerichtete Servicestelle Jugendberufsagenturen informiert, unterstützt und berät rund um das Thema rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der relevanten Akteure am Übergang Schule – Beruf. Auf ihrer Webseite gibt sie einen Überblick über die bundesweiten Entwicklungen der Jugendberufsagenturen und vergleichbarer Kooperationen und präsentiert den aktuellen Stand zu Bündnissen und Aktivitäten aller Bundesländer.
Laut einer Erhebung der Servicestelle im Juli 2026 gibt es mittlerweile 373 Jugendberufsagenturen bundesweit.
Um den digitalen Informationsaustausch zwischen Arbeitsagenturen (SGB III), Jobcentern (SGB II) und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der rechtskreisübergreifenden Fallarbeit zu ermöglichen wurde 2021 das IT-System YouConnect der Bundesagentur für Arbeit eingeführt. Über YouConnect können sich die involvierten Sozialleistungsträger gegenseitig zu ihren Fällen hinzuziehen und alle relevanten Daten und Gesprächsinhalte direkt miteinander teilen. Das Ziel der gemeinsamen Dokumentation ist die Optimierung der Zusammenarbeit für die ganzheitliche Beratung, gezielte Förderung und effiziente Unterstützung am Übergang Schule – Beruf durch maximale Transparenz.
Weiterführende Informationen
- Auswahlbibliografie „Jugendberufsagenturen – Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule – Beruf“: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (Hrsg.). Berlin 2025.
- Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. BIBB Fachbeiträge zur Beruflichen Bildung, Bonn 2024.
- Jugendberufsagenturen bundesweit. Ergebnisse aus der Erhebung zu rechtskreisübergreifenden Kooperationsbündnissen am Übergang Schule – Beruf. SERVICESTELLE JUGENDBERUFSAGENTUREN im Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.). Bonn 2022.
- Handlungsempfehlung und Argumentationshilfe für eine gelingende Zusammenarbeit im Regionalen Übergangsmanagement auf Basis der Rechtsänderungen durch Art. 1 des KJSG mit Wirkung vom 10. Juni 2021. Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und anderen öffentlichen Stellen, insbesondere Sozialleistungsträgern. Jan Kepert. Januar 2022 (Reihe: f-bb-online, 1/2022).
- Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen – Grundlagen für ein Leitbild. Bundesnetzwerk Jobcenter. Bundesarbeitsgemeinschaft der Gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44b SGB II und kommunaler Jobcenter. Aachen 2017.
- Jugendberufsagenturen. Gemeinsam mehr erreichen. Policy Paper II der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sankt Augustin, April 2016.
- Jugendliche und junge Erwachsene brauchen ganzheitliche Förderung und Unterstützung auf dem Weg in den Beruf – Anforderungen an wirksame und nachhaltige Jugendberufsagenturen. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Berlin, 25./26. Juni 2015.
- Jugendberufsagenturen – Allheilmittel im Übergang zum Berufsleben? Birgit Beierling, ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 3/2015.
- Jugendberufsagenturen – Ziele und Erfolgskriterien aus arbeitsmarktpolitischer Sicht. In: DGB Bundesvorstand (Hrsg.): arbeitsmarktaktuell Nr. 06, Oktober 2014.
- Bericht der Landesregierung: Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein. Drucksache 18/1371. Schriftliche Anhörung des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Stellungnahme von Heike Bennewitz (ism e. V. /plusquam GmbH) und Michael Seligmann (ism e. V.) (2014, 31.05).