Die vielfältigen Angebote der Berufsausbildungsvorbereitung richten sich – wie bundesweit geregelt – nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Zielgruppen sowie nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Je nach Ziel, inhaltlichen Schwerpunkten, Zielgruppe und auch Programmgeber wird von Berufsvorbereitung, Ausbildungsvorbereitung oder von Berufsausbildungsvorbereitung gesprochen.
Unter diesen Bezeichnungen werden Maßnahmen und Angebote gefasst, die jungen Menschen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern bzw. ermöglichen. Diese Maßnahmen und Angebote unterstützen die jungen Menschen bei den Berufswahlentscheidungsprozessen und fördern berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung notwendig sind. Lernorte sind die beruflichen Schulen, Betriebe und/oder Bildungsträger. Abschlüsse, die hier erworben werden, führen zu keinem anerkannten Ausbildungsabschluss.
Viele der Angebote sind inzwischen inklusiv ausgerichtet. Für junge Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, die aufgrund der Art und/oder Schwere ihrer Behinderung kein inklusives Angebot wahrnehmen können oder möchten, gibt es besondere (exklusive) Bildungsgänge zur Berufs(ausbildungs)vorbereitung.
Ausführlichere Informationen zu den exklusiven Angeboten finden Sie in den Beruflichen Bildungswegen 2024.
Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche
Jugendliche unterliegen bis spätestens zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres der Schulpflicht (§ 37 Abs. 3 Hamburgisches Schulgesetz HmbSG). Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die im allgemeinbildenden Schulwesen noch keinen Abschluss erreicht haben oder nach Erreichen eines Abschlusses weder in einen beruflichen schulischen noch in einen öffentlich geförderten beruflichen Bildungsgang übergehen, können in die Berufsvorbereitungsschule übergehen (§ 21 Abs. 3 HmbSG).
Um Jugendliche noch praxisnaher auf den Übergang in das Berufsleben vorzubereiten, wurden die ehemals eher schulisch ausgerichteten Angebote der Berufsvorbereitungsschule im Zuge der Reform der beruflichen Bildung dualisiert. Seit 2011 bietet das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) gemäß der Drucksache 19/8472 die dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvDual) und die Ausbildungsvorbereitung an Produktionsschulen an.
Kernelemente der Dualisierten Ausbildungsvorbereitung (AvDual) sind individualisierte Lehr- und Lernkonzepte und die Verzahnung von betrieblichem und schulischem Lernen durch die Kooperation mit Betrieben. Die Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich von AV-Begleiterinnen und Begleitern unterstützt, die mit Berufsschullehrkräften in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten. Junge Menschen mit speziellem Förderbedarf erhalten darüber hinaus bei Bedarf eine Unterstützung durch Arbeitsassistentinnen und -assistenten.
Schulpflichtigen neu zugewanderten Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren steht seit 2016 die ganztätige dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migranten/-innen (AvM Dual) unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus als Regelangebot zur Verfügung.
Die Ausbildungsvorbereitung an Produktionsschulen stellt ein alternatives Bildungsangebot zur dualisierten Ausbildungsvorbereitung (AvDual) dar. Die (aktuell sieben) Hamburger Produktionsschulen wurden auf Basis eines Parlamentsbeschlusses im Jahr 2009 eingerichtet (vgl. Drucksache 19/2928). Sie sind keine Schulen im Sinne des Hamburger Schulgesetzes, sondern Einrichtungen, die von Bildungsträgern in freier Trägerschaft betrieben werden. Die Verknüpfung der Lernprozesse über marktorientierte Produktions- und Dienstleistungsprozesse in betriebsähnlichen Strukturen ermöglichen die Vermittlung grundlegender beruflicher Fertigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit notwendig sind. Der Erwerb und die Entwicklung von sozialen, personalen und weiteren ausbildungsrelevanten/berufsbezogenen Kompetenzen (zertifiziert durch ausbildungs- und berufsbezogene Teilqualifizierungen, Qualifizierungsbausteine u. a.) stehen im Vordergrund. Betriebliche Praktika gehören verbindlich zur Übergangsgestaltung. Die Vorbereitung auf die externe Prüfung zum nachträglichen Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (so die Bezeichnung in Hamburg für den Hauptschulabschluss) ist eine Option für Produktionsschülerinnen und -schüler mit entsprechender Motivation und Einsatzbereitschaft.
Ausführliche Informationen zu den Standorten, Profilen und Plätzen der sieben Hamburger Produktionsschulen sind unter www.ichblickdurch.de abrufbar.
Vertiefende Informationen zum Konzept der Produktionsschulen finden Sie in unserem Schmökerkasten.
Berufsvorbereitung für schulpflichtige und nicht schulpflichtige Jugendliche
Für junge Menschen mit besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, unabhängig davon, ob sie schulpflichtig sind oder nicht, hält das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) im Rahmen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) zwei Angebote vor.
Die Arbeits- und Berufsorientierung (ABO) richtet sich an Jugendliche mit schlechten Startchancen, die zwischen 16 (nach 10 Schuljahren) und 20 Jahre alt und noch nicht betriebs- bzw. ausbildungsreif sind.
Die Praktikerqualifizierung (PQ) ermöglicht vor allem arbeitslosen Jungerwachsenen mit besonderem Förderbedarf, die zwischen 18 bis zu 27 Jahre alt sind, eine praxisnahe und joborientierte Berufsvorbereitung in verschiedenen Berufsfeldern, die durch berufsfeldbezogene Qualifizierungsbausteine ergänzt wird.
Berufsvorbereitung für nicht schulpflichtige junge Menschen
Für junge Menschen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, noch keine Erstausbildung absolviert und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurden auf der Grundlage des SGB III die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (Fachkonzept für BvB, §§ 51 ff, SGB III) der Agentur für Arbeit konzipiert. Gesetzliche Grundlage für die Teilnahme junger Menschen mit Behinderung sind die Paragrafen 112 ff SGB III („Teilhabe am Arbeitsleben“).
Im Rahmen der BvB steht die Vorbereitung auf und die Eingliederung in eine Berufsausbildung im Fokus. Aber auch der Erwerb eines Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hauptschulabschlusses) oder eines gleichwertigen Schulabschlusses ist ggf. möglich. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann auch die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel sein, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist.
Die Vermittlung beruflicher Grundfertigkeiten soll – wenn möglich – auf der Grundlage von Qualifizierungsbausteinen erfolgen. Die BvB wird von Bildungsträgern durchgeführt. Sie soll jedoch so betriebsnah wie möglich gestaltet sein.
Zielgruppe der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) sind junge Menschen mit Hemmnissen, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben. Im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen betrieblichen Praktikums werden die Teilnehmenden auf den Einstieg in eine Ausbildung vorbereitet.