Die duale (oder auch betriebliche) Ausbildung ist ein System der beruflichen Bildung. Sie gilt als wesentliche Säule für die Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland, denn laut Statistischem Bundesamt beginnt mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung.
Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: in der Regel in der Berufsschule und in einem Betrieb. Möglich ist eine duale Ausbildung aber auch außerhalb der Wirtschaft, z. B. in öffentlichen Verwaltungen oder bei der Bundeswehr.
Eine Besonderheit der dualen Ausbildung in Deutschland ist die gleichberechtigte Beteiligung von Staat und Wirtschaft bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) beschreibt diesen Prozess folgendermaßen: „Der Staat legt über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) die Rahmenbedingungen und Standards für die Ausbildung fest (Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Vergütung, Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal, Regelungen zur Abschlussprüfung etc.). Die Wirtschaft wirkt von ihrer Seite aus auf die berufliche Ausbildung ein, indem die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Lerninhalte und Bedingungen für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, die dann in entsprechenden Ausbildungsordnungen festgeschrieben werden. Der Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bereitet Ausbildungsordnungen vor und erarbeitet federführend mit Sachverständigen aus der Berufspraxis (von den Sozialpartnern benannt) die Entwürfe der Ausbildungsordnungen; dabei wird auch auf die Abstimmung mit den berufsschulischen Rahmenlehrplänen geachtet, die von Sachverständigen der Länder (Kultusministerkonferenz KMK) entworfen werden (…)“ Die Lehrpläne für den allgemeinen Unterricht der Berufsschule werden jedoch von den einzelnen Ländern entwickelt.
Ebenfalls auf Landesebene berät der Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) die jeweilige Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung, die sich für das Land ergeben. Im Rahmen seiner Aufgaben (BBiG § 83) hat der LAB auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) obliegt auf Basis des SGB III die Beratung, Vermittlung und Förderung der Berufsausbildung für Jugendliche und Betriebe.
Die zuständigen Stellen (in der Regel die Kammern) haben u. a. die Aufgabe, Unternehmen und Auszubildende zu beraten, die fachliche Eignung von Ausbildern zu zertifizieren, Auszubildende zu registrieren und zu prüfen sowie den sozialen Dialog auf regionaler Ebene zu führen (vgl. PANORAMA Berufsbildung in Deutschland, CEDEFOP, S. 21, 2007).
Seit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Januar 2020 haben grundsätzlich alle Auszubildenden die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren (§7a BBiG), vorausgesetzt der Ausbildungsbetrieb ist einverstanden. Dieses Ausbildungsmodell ist insbesondere sinnvoll für Auszubildende, für die eine Ausbildung in Vollzeit schwierig oder gar nicht möglich wäre (z.B. für junge Eltern, Jugendliche, die eine/-n Angehörige/-n pflegen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen).
Unterstützungsleistungen während einer dualen Ausbildung
Seit 2021 gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA flex). Sie wurde nach der Erprobung der Assistierten Ausbildung (AsA alt) von 2015 bis 2020 mit dem Förderinstrument ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zusammengeführt und unter dem Namen AsA flex als dauerhaftes Förderinstrument im SGB III verankert (§§74-75a SGB III). Beide Maßnahmen wiesen inhaltliche Parallelen auf, wie z. B. den Förderunterricht und die sozialpädagogische Begleitung während der Ausbildung bzw. der Einstiegsqualifizierung. Die Zusammenführung von AsA (alt) und abH soll dazu beitragen, die Komplexität bei den Instrumenten zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden. Außerdem wurde die Zielgruppe erweitert: Die vorherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte entfällt. Alle Hilfen aus abH und AsA (alt) werden weiterhin in Rahmen von AsA flex angeboten.
AsA flex richtet sich an junge Menschen, die voraussichtlich eine Einstiegsqualifizierung oder betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können. Das Besondere an diesem Unterstützungsinstrument ist, dass Bildungsträger sowohl die jungen Menschen als auch die Ausbildungsbetriebe intensiv und kontinuierlich während der Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützen.
Die AsA flex kann in zwei Phasen durchgeführt werden. Die an einigen Standorten stattfindende vorgeschaltete Vorphase ist optional, die begleitende Phase ist verbindlicher Projektbestandteil an allen AsA flex Standorten.