Außerbetriebliche Berufsausbildung

Grundlagen

Für junge Menschen, die ausbildungsinteressiert sind, aber aufgrund individueller oder sozialer Benachteiligungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, gibt es seit Initiierung des Benachteiligtenprogramms in den 80er Jahren die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) oder in Jugendwerkstätten zu absolvieren.

Kennzeichnend für die außerbetriebliche Ausbildung ist – abgesehen von der staatlichen Finanzierung – die Arbeit in multiprofessionellen Teams, die sich aus Ausbilder/-innen, Lehrkräften und Sozialpädagogen/-innen zusammensetzen, denn zusätzlich zur fachpraktischen und theoretischen Qualifizierung werden auch die allgemeine berufliche Handlungskompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung gefördert.

Die öffentlich finanzierten („geförderten“) Ausbildungsverhältnisse werden vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme oder auf gesetzlicher Grundlage von der Bundesagentur für Arbeit (§ 76 SGB III) bzw. von den Jobcentern (§ 1 Abs. 3 Satz 2 SGB II) oder in einigen Bundesländern im Rahmen der Jugendberufshilfe (nach § 13 SGB VIII) finanziert.

Die Kostenträger beauftragen freie Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung der Ausbildung, die überwiegend in anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 25 Handwerksordnung (HwO) angeboten wird.

Weiterführende Informationen

  • Förderung durch Programme – Zeitschrift des Bundesinstituts für Berufsbildung; BWP Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Heft 5, 2018