Berufsausbildungsvorbereitung

Grundlagen

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient laut § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) „dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen“.  

Unter dem Begriff Berufsausbildungsvorbereitung (oder auch Berufsvorbereitung) subsumieren sich all jene Maßnahmen und Angebote, die individuell beeinträchtigten oder auch marktbenachteiligten Jugendlichen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule den Einstieg in eine Berufsausbildung erleichtern bzw. erst ermöglichen.

Die Berufsausbildungsvorbereitung umfasst Bildungsgänge und Maßnahmen, die unterhalb einer qualifizierenden Berufsausbildung liegen.

Weiterführende Informationen

  • Jugendberufshilfe – Zielsetzung und Aufgaben. Gerhard Christe. In: GEW Hauptvorstand (Hrsg.): Sozialpädagogische Arbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Tagungsdokumentation. Workshop zur Organisationsentwicklung. Frankfurt am Main, März 2017, S. 17-31.