Grundlagen
Das deutsche Berufsausbildungssystem bietet neben der dualen Ausbildung an den Lernorten Betrieb und Berufsschule auch die Möglichkeit, einen Berufsausbildungsabschluss an einer Schule zu erlangen. Es handelt sich dabei um vollwertige und gesetzlich anerkannte Berufsausbildungen, die ohne eine betriebliche Bindung der Auszubildenden an den Berufsfachschulen durchgeführt werden. Der Unterschied zur dualen Berufsausbildung besteht im Lernort Berufsschule – obgleich für eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im Schulberufssystem auch Praxisphasen in Form von Betriebspraktika vorgesehen sind. Die schulischen Ausbildungsgänge enden wie die des dualen Systems mit Abschlussprüfungen, die die berufliche Handlungsfähigkeit für den jeweiligen Ausbildungsberuf feststellen. Neben den Berufs(fach)schulen bestehen traditionell Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens, an denen Berufe mit ebendiesen Schwerpunkten gelehrt werden.
Daneben gibt es weitere Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten an berufsbildenden Schulen sowie Angebote im Bereich der Berufsvorbereitung, die sich jedoch länderspezifisch unterscheiden.
Für junge Menschen mit Behinderungen besteht auch im Bereich der schulischen Berufs(aus)bildung das vorrangige Ziel der Teilhabe und Inklusion an allen Bildungsangeboten. Dies gilt insbesondere seit Deutschlands Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009. Weiterführende Informationen zum Thema Inklusion finden Sie im Schmökerkasten.
Weiterführende Informationen
- BIBB >Inklusion in der Berufsausbildung
Die Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Zugang zu Angeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen regelt. Ergänzend dazu werden Arbeitshilfen, Handlungsempfehlungen und viele weitere Informationen angeboten.