Das Hochschulsystem (auch tertiärer Bereich genannt) durchlief im Laufe der Zeit etliche Entwicklungsphasen.
Einen der wahrscheinlich umfassendsten, noch anhaltenden Prozesse von Studienstruktur-Reformen in Europa hat die Bologna-Erklärung ausgelöst.
Im Jahr „1999 unterzeichneten Hochschulministerinnen und -minister aus 30 europäischen Staaten eine gemeinsame Erklärung mit dem Ziel, einen vergleichbaren, kompatiblen und kohärenten Hochschulraum in Europa (European Higher Education Area, EHEA) zu schaffen, in dem die Mobilität der Studierenden, Absolventinnen und Absolventen und Hochschullehrerinnen und -lehrern uneingeschränkt möglich sein soll. Dies war der Startschuss zu einem umfassenden Reformprozess der europäischen Hochschullandschaft, den man heute vor allem unter dem Namen der Stadt kennt, in der die Erklärung unterzeichnet wurde: Bologna.
Zu den Kernzielen des Bologna-Prozesses gehören
Im Jahr 2009 wurde von den Ministern bei der Konferenz in Leuven eine Strategie verabschiedet, wie der Bologna-Prozess fortgeführt werden soll. In dieser zweiten Dekade bis 2020 sollen beispielsweise die Mobilität der Studierenden und Lehrenden gefördert, Forschung und Lehre verbessert, die Beschäftigungsfähigkeit optimiert und das lebenslange Lernen erleichtert werden.“ (KMK KULTUSMINISTER KONFERENZ).
Übergeordnetes Ziel ist es, den in den nächsten Jahren weiter zunehmenden Fachkräftemangel zu verringern.
Im Rahmen der Diskussionen zum Lebenslangen Lernen bzw. zum lebensbegleitenden Lernen, zu den steigenden Ansprüchen an individuelle Qualifikationen sowie zu den Initiativen für nationale und europäische Qualifikationsrahmen gewinnt die Durchlässigkeit nicht nur im Hochschulsystem an Bedeutung, sondern auch die Durchlässigkeit der beruflichen Bildung und damit vor allem auch die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bereichen des Bildungssystems.
Im Juli 2015 veröffentlichte ein von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gegründeter Expertenkreis „Zehn Empfehlungen zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“. Darin wird u. a. vorgeschlagen, das „duale Studium als Schnittstelle zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter auszubauen und daneben neue Formen der strukturierten Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung“ zu erproben (vgl. S. 2).
Das duale Studium gilt als eine der möglichen Gestaltungsvarianten im wachsenden Überschneidungsbereich zwischen beruflicher und akademischer Bildung, denn es verbindet das Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung oder mit Berufspraxis in einem Unternehmen.
Es wird bisher unterschieden zwischen dem ausbildungsintegrierenden, dem berufsintegrierenden und dem praxisintegrierenden dualen Studium.
Doch nach Meinung von Experten braucht es „eine weitergehende Verzahnung im Sinne hybrider Angebote, die über den Lebenslauf hinweg und in einem sich stetig verändernden Arbeitsmarkt anschlussfähig sind und es ermöglichen, beide Systeme kennenzulernen, bevor man weitere bildungsbiografische Entscheidungen trifft“ (Meyer-Guckel, V.: Vorwort. In: Euler, D., Meyer-Guckel, V., Severing V. (Hrsg.): Neue Wege für Studium und Berufsbildung. Studienintegrierende Ausbildung. Essen, 2019, S. 5).
Der Stifterverband fördert seit 2016 die Umsetzung von Pilotprojekten, die das Modell einer studienintegrierenden Ausbildung in der Praxis erproben. „Mit dem Modell einer studienintegrierenden Ausbildung wird ein hybrides Bildungsformat vorgestellt, das die Lernorte nicht nur additiv nebeneinander sieht, sondern berufliche und akademische Bildung miteinander verbindet und organisiert“ (Euler, D./Severing, E.: Von der Durchlässigkeit zur Verzahnung. In: Euler, D., Meyer-Guckel, V., Severing V. (Hrsg.): Neue Wege für Studium und Berufsbildung. Studienintegrierende Ausbildung. Essen, 2019, S. 12).
Eines der ersten Pilotprojekte ist die Berufliche Hochschule Hamburg (BHH), die die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar 2020 gründete (mehr dazu unter dem Menüpunkt: Hochschulbildung in Hamburg).
In Deutschland gibt es derzeit mehr als 400 verschiedene Hochschulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. Die Aufgaben von Hochschulen beschreibt das Hochschulrahmen-Gesetz (HRG) des Bundes wie folgt: „Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung … Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern“ (§ 1 Abs. 2 HRG).
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterscheidet grundsätzlich drei Hochschultypen: Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen (Startseite – Hochschulrektorenkonferenz (hrk.de)).
„Die verschiedenen Hochschultypen und ihre Aufgaben werden durch die Bundesländer in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen definiert. Dort wird i. d. R. zwischen folgenden Typen unterschieden:
- Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung – dazu gehören Technische Universitäten, die Fernuniversität, Universitäten der Bundeswehr, Hochschulen für Medizin, Tiermedizin oder Sport, Kirchliche und Philosophisch-Theologische Hochschulen und Pädagogische Hochschulen
- Kunst-, Musik- und Filmhochschulen
- Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung
- Duale Hochschule
- Berufsakademie
- Fernhochschule“ (Quelle und weiterführende Informationen: www.studienwahl.de).
Universitäten sind wissenschaftliche Bildungseinrichtungen, die über ein breites Angebot an Studiengängen verfügen und an der die höchstmöglichen Bildungsabschlüsse in Deutschland erreicht werden können. Einige Universitäten haben einen stark technisch orientierten Schwerpunkt und bezeichnen sich daher als Technische Universität (TU).
Das Studium an einer Universität ist theoretisch und forschungsorientiert ausgerichtet.
Kunst- und Musikhochschulen bieten Studiengänge für künstlerische Tätigkeiten an, in Bildender Kunst, Schauspiel und Musik, in den Bereichen Regie, Produktion und Drehbuch für Theater, Film und andere Medien sowie in den Bereichen Design, Architektur, Medien und Kommunikation. Die Kunst- und Musikhochschulen sind dabei in der Regel den Universitäten in Deutschland gleichgestellt. Sie besitzen daher meist das Promotionsrecht auf dem künstlerisch-wissenschaftlichen Gebiet.
Allen Universitäten und den ihnen gleichgestellten Hochschulen in Deutschland hat der Staat das Promotionsrecht verliehen. Sie können den Doktorgrad verleihen.
Fachhochschulen werden international als „University of Applied Sciences“ bezeichnet – also als „Hochschule der angewandten Wissenschaften (HAW)“. Sie bieten ein praxis- und anwendungsorientiertes Hochschulstudium.
Das Fächerangebot an den Fachhochschulen ist sehr breit, der Schwerpunkt liegt oftmals in den Bereichen Technik, Ingenieurwesen, Wirtschaft, Gestaltung, Sozialwesen und Pflege.
Das Fernstudium wird ganz oder weitestgehend ohne den Besuch von Lehrveranstaltungen an einem Hochschulort absolviert. Abschlüsse von Fernstudienprogrammen, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Akkreditierungsrat offiziell anerkannt wurden, haben den gleichen Wert wie der Abschluss einer Universität oder einer Fachhochschule.
Das Duale Studium ist eine Kombination aus praktischer Ausbildung und theoretischem Studium. Studierende absolvieren eine Ausbildung in einem Unternehmen und belegen parallel dazu einen dreijährigen Studiengang an einer Berufsakademie oder einer Hochschule, der in Theorie- und Praxisphasen gegliedert ist. Das Studienangebot umfasst die Fachbereiche Wirtschaft, Informatik, Digitale Medien, Technik und Sozialwesen.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Hochschulstudiengänge sind fach- und hochschulgebunden. Sie variieren je nach Bundesland und nach Studiengang.
Alle Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen werden, sind mit der Verleihung eines akademischen Grades verbunden. Hierzu zählen der Bachelor- und Master-Abschluss, der Diplomabschluss sowie der Magister. Weiterführende Informationen zu den Abschlüssen finden Sie im Hochschulkompass, einem Angebot der Hochschulrektorenkonferenz.