Hamburg bietet als Metropolregion ein attraktives Umfeld mit einer Vielzahl an Ausbildungsberufen und guten Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund des umfangreichen Angebotes drängen, neben den jungen Menschen aus Hamburg, auch qualifizierte Bewerber/-innen aus dem Umland auf den Ausbildungsmarkt, was zur Folge hatte, dass die Ausbildungschancen von „Landeskindern“ mit weniger guten Schulabschlüssen sanken.
Um allen jungen Menschen in Hamburg gute Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten, wurde in den letzten Jahrzehnten ein Übergangssystem mit zahlreichen Angeboten z. B. zur Berufsorientierung und -vorbereitung sowie zur Ausbildung aufgebaut. Die Anbieter reichen von Berufsfachschulen über Bildungs- und Jugendhilfeträger bis hin zu Unternehmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote wie z. B. Förderkurse für soziales und/oder schulisches Lernen, Bewerbungstrainings und ausbildungsbegleitende Hilfen, um Jugendliche beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung bzw. in das Arbeitsleben aktiv zu unterstützen.
Die Vielfalt an Angeboten im Übergangssystem resultiert aus den unterschiedlichen Bedarfen seitens der jungen Menschen: Sie können z. B. aus den Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ /ehemalige Förderschulen) kommen, bereits Eltern sein, erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben oder aber schon seit längerer Zeit die Schule verlassen haben, ohne jemals einen Anschluss an die Berufswelt gefunden zu haben. (Vertiefende Informationen zur Zielgruppe finden Sie hier.)
Alle Maßnahmen werden aus Mitteln der Landesbehörden, der Agentur für Arbeit, Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie aus diversen Bundesprogrammen oder über Stiftungen finanziert.
Eine Übersicht der Förderangebote des beruflichen Übergangssystems bietet der Hamburger Berufsbildungsatlas ichblickdurch.de.
Die konkreten Angebote und Instrumente im beruflichen Übergangssystem, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sowie die jeweiligen Förderprogramme werden in den folgenden Menüpunkten ausführlich beschrieben.
Da eine Vielfalt an Angeboten und Akteuren allein nicht den erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf sichert, beschloss der Senat, das Hamburger Übergangssystem neu zu strukturieren. Auf der Grundlage der 2008/2009 bundesweit eingeleiteten Reform des Übergangssystems (siehe Menüpunkt Übergangssystem) veröffentlichte die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) im Juni 2009 das Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule-Beruf. Demnach umfasst das System „die Bildungsabschnitte zwischen der Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schule und der Aufnahme einer Berufsausbildung, eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit. Es beinhaltet die Berufsorientierung, die Ausbildungsvorbereitung und die Übergangsbegleitung in Ausbildung, Studium oder Arbeit“.
Zur aktiven Begleitung der Reform des neu gestalteten Übergangssystems gründeten diverse Akteure mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik im Jahr 2009 das Aktionsbündnis für Bildung und Beschäftigung Hamburg (ABBH) – Hamburger Fachkräftenetzwerk (FKN).
Das Bündnis entwickelte u. a. das Hamburger Programm – Berufsorientierung und Berufswegeplanung. Hierin verpflichten sich die Partner des Aktionsbündnisses, ihre Beiträge zur Berufsorientierung und Berufswegeplanung stärker aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus wurden alle Akteure am Übergang Schule – Beruf aufgefordert, aktiv an der Kooperation miteinander und an der Transparenz ihrer Arbeit mitzuwirken, um eine neue Qualität des Zusammenwirkens zu erzielen.
Im Januar 2011 stellte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Drucksache „Maßnahmen zur Umsetzung der Reform der beruflichen Bildung in Hamburg“ die Grundlagen der angestrebten Veränderungen dar und konkretisierte die Schritte der Realisierung. Fast gleichzeitig wurde Hamburg im Rahmen des bundesweiten Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf als eine der Modellregionen für die Erprobung der verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Rechtskreise des SGB II, III und VIII ausgewählt. Mit der Regierungserklärung vom 23. März 2011 und dem Arbeitsprogramm vom 20. April 2011 setzte sich der Senat zum Ziel, „jedem Jugendlichen eine Chance auf eine berufliche Ausbildung zu geben und niemanden auf diesem Weg zu verlieren“ (Drucksache „Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg“, Seite 2). Um sowohl das Vorhaben des Bundes als auch des Hamburger Senats zu realisieren, wurde in Hamburg die Jugendberufsagentur eingerichtet.
Aktuelle Entwicklungen
Im Koalitionsvertrag Hamburg 2015-2020 mit dem Titel „Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“ bekräftigt der Senat die Fortsetzung der Reformmaßnahmen im Übergangssystem Schule – Beruf. Dazu gehören u. a. die konzeptionelle Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur, die Bestrebungen, Jugendlichen mit Fluchterfahrungen über Schule und Ausbildung dauerhafte Aufenthaltsperspektiven zu ermöglichen sowie die konsequente Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Aktionsplan soll ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen gewährleisten. (Weitere Informationen zu den Themenbereichen „Inklusion“ und „Migration und Flucht“ in Hamburg sowie bundesweit haben wir in unserem Schmökerkasten für Sie zusammengestellt.)
Ende November 2015 trafen die Bundesregierung und die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Initiative Bildungsketten die Vereinbarung, ihre Förderinstrumente für Jugendliche beim Übergang in Ausbildung bis hin zum Ausbildungsabschluss durch ein abgestimmtes Vorgehen weiter zu optimieren und zu verzahnen. Diese Vereinbarung wurde 2021 verlängert. Ziel ist es, für jeden Jugendlichen die Voraussetzungen für den nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf zu schaffen. Hamburg ist eines der ersten Länder, mit denen eine derartige Vereinbarung geschlossen wurde.