Hamburg bietet jungen Menschen, die aufgrund individueller oder sozialer Benachteiligungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, auf der Grundlage verschiedener Regel- und Förderprogramme die Möglichkeit, eine außerbetriebliche Ausbildung zu absolvieren.
Jugendliche, die dem Rechtskreis des SGB II angehören und eine intensive Unterstützung zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses benötigen, können ebenfalls an einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) teilnehmen. Sie werden auf Grundlage des § 1 Absatz 3 Satz 2 SGB II über Jobcenter team.arbeit.hamburg gefördert. Die Fachliche Weisung für die operative Durchführung der BaE nach SGB III gilt auch für die BaE nach SGB II.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung / das Hamburger Institut für Berufliche Bildung fördern auf der Grundlage des § 13 SGB VIII Ausbildungsplätze im Rahmen der Jugendberufshilfe sowie auf Grundlage der Drucksache 10/390 in Verbindung mit der Drucksache 11/745 das Hamburger Ausbildungsprogramm.
In der Jugendberufshilfe (JBH) können Jugendliche eine sozialpädagogisch begleitete, außerbetriebliche Ausbildung absolvieren mit dem Ziel, in eine (begleitete) betriebliche Ausbildung überzugehen. In den Ausbildungsprojekten der Jugendberufshilfe werden nur Jugendliche mit multiplem Förderbedarf ausgebildet. Unterstützung findet durch sozialpädagogische Hilfen im Sinne erzieherischer Hilfen und durch Förderunterricht statt.
Im Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP) werden vorrangig Jugendliche gefördert, die aufgrund individueller Benachteiligungen in eine betriebliche Ausbildung nicht vermittelbar sind, von denen aber zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können.
Für Jugendliche, die trotz Ausbildungsreife und mehrfacher Bewerbungs- und Vermittlungsversuche keinen Ausbildungsplatz im dualen Ausbildungssystem gefunden haben, wurde das „Hamburger Ausbildungsmodell“ konzipiert. Das erste Ausbildungsjahr – die Berufsqualifizierung (BQ) – wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) / vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) finanziert bzw. gesteuert. Ziel ist es, die Jugendlichen in ein duales Ausbildungsverhältnis überzuleiten.
Jugendliche, die auch nach Abschluss der Berufsqualifizierung (BQ) keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, haben die Möglichkeit, ihre Ausbildung im 2. Lehrjahr im Rahmen der BQ-Anschluss – finanziert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – fortzusetzen.
Junge Menschen mit einer Behinderung können aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung (nach § 19 SGB III) eine rehabilitationsspezifische Berufsausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren. Die Ausbildung wird entweder im Berufsbildungswerk Hamburg oder bei einem anderen geeigneten Bildungsträger in Form einer BaE-Reha durchgeführt. Möglich ist auch eine begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) in einem Betrieb, in dem der/die Auszubildende vom Bildungsträger bzw. dem Berufsbildungswerk begleitet und unterstützt wird..
Die Belegung der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze wird durch das gemeinsame Besetzungsmanagement der Jugendberufsagentur Hamburg koordiniert.
Informationen zu den Konzepten, Anbietern und Platzzahlen der außerbetrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten in Hamburg finden Sie auf www.ichblickdurch.de.