Grundlagen
Die duale (oder auch betriebliche) Ausbildung ist ein System der beruflichen Bildung. Sie gilt als wesentliche Säule für die Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland, denn laut Statistischem Bundesamt beginnt mehr als die Hälfte eines Altersjahrgangs nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung.
Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: in der Regel in der Berufsschule und in einem Betrieb. Möglich ist eine duale Ausbildung aber auch außerhalb der Wirtschaft, z. B. in öffentlichen Verwaltungen oder bei der Bundeswehr.
Eine Besonderheit der dualen Ausbildung in Deutschland ist die gleichberechtigte Beteiligung von Staat und Wirtschaft bei der inhaltlichen Ausgestaltung. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) beschreibt diesen Prozess folgendermaßen: „Der Staat legt über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) die Rahmenbedingungen und Standards für die Ausbildung fest (Rechte und Pflichten von Auszubildenden, Vergütung, Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal, Regelungen zur Abschlussprüfung etc.). Die Wirtschaft wirkt von ihrer Seite aus auf die berufliche Ausbildung ein, indem die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Lerninhalte und Bedingungen für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, die dann in entsprechenden Ausbildungsordnungen festgeschrieben werden. Der Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bereitet Ausbildungsordnungen vor und erarbeitet federführend mit Sachverständigen aus der Berufspraxis (von den Sozialpartnern benannt) die Entwürfe der Ausbildungsordnungen; dabei wird auch auf die Abstimmung mit den berufsschulischen Rahmenlehrplänen geachtet, die von Sachverständigen der Länder (Kultusministerkonferenz KMK) entworfen werden (…)“ Die Lehrpläne für den allgemeinen Unterricht der Berufsschule werden jedoch von den einzelnen Ländern entwickelt.
Ebenfalls auf Landesebene berät der Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) die jeweilige Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung, die sich für das Land ergeben. Im Rahmen seiner Aufgaben (BBiG § 83) hat der LAB auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Der Bundesagentur für Arbeit (BA) obliegt auf Basis des SGB III die Beratung, Vermittlung und Förderung der Berufsausbildung für Jugendliche und Betriebe.
Die zuständigen Stellen (in der Regel die Kammern) haben u. a. die Aufgabe, Unternehmen und Auszubildende zu beraten, die fachliche Eignung von Ausbildern zu zertifizieren, Auszubildende zu registrieren und zu prüfen sowie den sozialen Dialog auf regionaler Ebene zu führen (vgl. PANORAMA Berufsbildung in Deutschland, CEDEFOP, S. 21, 2007).
Seit der Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Januar 2020 haben grundsätzlich alle Auszubildenden die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren (§7a BBiG), vorausgesetzt der Ausbildungsbetrieb ist einverstanden. Dieses Ausbildungsmodell ist insbesondere sinnvoll für Auszubildende, für die eine Ausbildung in Vollzeit schwierig oder gar nicht möglich wäre (z.B. für junge Eltern, Jugendliche, die eine/-n Angehörige/-n pflegen oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen).
Unterstützungsleistungen während einer dualen Ausbildung
Seit 2021 gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA flex). Die AsA flex wurde nach der Erprobung der Assistierten Ausbildung (AsA alt) von 2015 bis 2020 mit dem Förderinstrument ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zusammengeführt und als dauerhaftes Förderinstrument im SGB III verankert (§§74-75a SGB III). Es richtet sich an junge Menschen, die voraussichtlich eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen können. Das Besondere an diesem Unterstützungsinstrument ist, dass Bildungsträger sowohl die jungen Menschen als auch die Ausbildungsbetriebe intensiv und kontinuierlich während der Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützen.
Die AsA flex kann in zwei Phasen durchgeführt werden. Die an einigen Standorten stattfindende vorgeschaltete Vorphase ist optional, die begleitende Phase ist verbindlicher Projektbestandteil an allen AsA flex Standorten.
Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung flex umfasst:
- sozialpädagogische Begleitung,
- Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung,
- Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und
- Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.
Die Unterstützung richtet sich individuell nach den Bedarfen der/des Auszubildenden bzw. des EQ-Teilnehmenden und ist auch während der Förderung jederzeit anpassbar.
Das Besondere an diesem Unterstützungsinstrument ist, dass Bildungsträger sowohl die jungen Menschen als auch die Ausbildungsbetriebe intensiv und kontinuierlich während der Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung unterstützen.
Ausbildungsgarantie
Als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung, welches Änderungen im SGB III vorsieht, wurde 2024 die Ausbildungsgarantie in Deutschland eingeführt. Diese beinhaltet ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf. Neu eingeführt wurden 2024 zum Beispiel das Berufsorientierungspraktikum (§ 48a SGB III), ein Mobilitätszuschuss (§ 73a SGB III), eine Neuregelung der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) sowie ein Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) (§ 76 SGB III).
Weiterführende Informationen – Grundlagen bundesweit
- Berufliche Ausbildung im Dualen System – ein international beachtetes Modell (KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ).
- Berufsausbildung in Teilzeit. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ, Hrsg.). Berlin 2025.
- Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ. Berlin 2021.
- Duale Berufsausbildung sichtbar gemacht – Eine illustrierte Einführung mit digitalem Foliensatz. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat Grundsatzfragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Hrsg.). Bonn 2017.
- Was bedeutet „inklusive Berufsausbildung“? – Ergebnisse einer Befragung von Berufsbildungsfachleuten. Ruth Enggruber, Joachim Gerd Ulrich / Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.).In: Inklusion in der Berufsbildung: Befunde – Konzepte – Diskussionen. Bielefeld 2016, S. 59-76 (Reihe: BIBB Fachbeiträge zur beruflichen Bildung).
Weiterführende Informationen – Ausbildungsgarantie
- BIBB Report. Forschungs- und Arbeitsergebnisse aus dem Bundesinstitut für Berufsbildung, 2 (2023). In dieser Ausgabe wird das Thema „Jugendberufsagenturen als regionale Gestalterinnen der Ausbildungsgarantie. Empirische Einblicke“ behandelt.
- Ausbildungsgarantie. Ein Instrument zur Fachkräftesicherung und gesellschaftlicher Integration junger Menschen. Dieter Euler, Susan Seeber. Bonn 2023 (Reihe: FES diskurs. Januar 2023).
- Dreizehn. Zeitschrift für Jugendsozialarbeit, 29 (2023). Diese Ausgabe beschäftigt sich mit der Ausbildungsgarantie und plädiert für deren inklusive und niedrigschwellige Gestaltung.
- Jugendberufsagenturen als regionale Gestalter der Ausbildungsgarantie. Empirische Einblicke. Ruth Enggruber, Frank Neises. Bonn 2023 (BIBB Discussion Paper).
- Volkswirtschaftliche Effekte einer Ausbildungsgarantie. Simulation einer Übertragung der österreichischen Ausbildungsgarantie nach Deutschland. Susanne Forstner, Zuzanna Molnárová, Mario Steiner. Wien 2021.
Weiterführende Informationen – Duale Ausbildung Hamburg
- Duale Ausbildung einfach erklärt – Erklärvideo der Handelskammer Hamburg
- Der Landesausschuss für Berufsbildung im Land Hamburg
- Teilzeitausbildung – Informationen der Handelskammer Hamburg