Viele Jugendliche benötigen beim Übergang Schule – Beruf besondere Unterstützung, weil sie soziale Benachteiligungen ausgleichen oder persönliche Beeinträchtigungen überwinden müssen.
Diese zum Teil sehr umfangreichen sozialpädagogischen Hilfen erfolgen in der Regel im Rahmen der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), der wie folgt lautet: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.
Weiterführende Informationen
- Jugendberufshilfe. Eine Einführung. Hrsg.: Ruth Enggruber, Michael Fehlau, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2018.
- Angebote und Strukturen der Jugenberufshilfe. Eine Forschungsübersicht. Andreas Mairhofer. Deutsches Jugendinstitut e. V., Abteilung Jugend und Jugendhilfe, 2017.
- § 13 SGB VIII – die Rechtsgrundlage der Jugendsozialarbeit . Christian Hampel. Jugendsozialarbeit aktuell. Katholische Jugendsozialarbeit NRW, Köln, Juni 2010.
- Die Rolle der Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule – Beruf von Frank Braun und Tilly Lex; dji – Wissenschaftliche Texte, Forschungsschwerpunkt Übergänge in Arbeit, Arbeitspapier 6/2005.