Die Übergänge zwischen den einzelnen Bildungs- bzw. Qualifizierungsphasen stellen insbesondere für benachteiligte Jugendliche eine große Herausforderung dar und führen nicht selten dazu, dass Jugendliche nach Abbruch oder Beendigung einer Bildungsmaßnahme ohne Anschlussperspektive bleiben.
Die Gründe dafür können vielfältig sein. Allein die unterschiedlichen Rechtsbereiche und Zuständigkeiten können für benachteiligte Jugendliche zu Barrieren werden, die sie ohne Unterstützung nicht überwinden können.
Im Gegensatz zum Übergangsmanagement, das den gesamten Qualifizierungsprozess von der Berufsorientierung bis zur Einmündung in das Berufsleben umfasst, bezieht sich die Übergangsbegleitung auf die konkreten Handlungsschritte, die unternommen werden, um Jugendliche von einer Qualifizierungsmaßnahme zur anderen zu geleiten.
Die Übergangsbegleitung ist konzeptionell sehr unterschiedlich verankert. Sie ist in der Regel fester Bestandteil von Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsangeboten, wie z. B. denen der Jugendberufshilfe, und gehört zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte.
Die Übergangsbegleitung kann aber auch über verschiedene Bundes- oder Landesprogramme finanziert und von Jugendhilfeträgern durchgeführt werden mit dem Ziel, die jungen Menschen über mehrere Qualifizierungsphasen und ggf. verschiedene Bildungsinstitutionen hinweg zu unterstützen, wie z. B. die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb).
Art und Umfang der Übergangsbegleitung ist abhängig vom individuellen Bedarf eines/einer Jugendlichen. Sie kann ein Training zur telefonischen Kontaktaufnahme z. B. zu einem Praktikumsbetrieb beinhalten, das Einüben des Fahrtweges zu einem Bildungsträger bedeuten oder sich auf Unterstützungsleistungen bei der Bewältigung von personalen Hemmnissen beziehen.