06.09.2017
„Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, das bundesweite Förderangebot „Assistierte Ausbildung“ über den § 130 SGB III auch über das Jahr 2018 hinaus zu erhalten und das Fachkonzept zur Assistierten Ausbildung weiter zu entwickeln – weg vom Maßnahmecharakter hin zu einem bedarfsorientierten sozialpädagogischen Begleitinstrument.“ Der § 130 SGB III solle entfristet, und die Zielgruppendefinition erweitert werden sowie den Besonderheiten in der Förderung nach § 130 Absatz 8 SGB III mehr landesspezifischen Gestaltungs- raum lassen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.