Junge Menschen unter 25 Jahren werden ab 2025 im SGB III betreut

24.07.2023

Laut Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) junge Menschen unter 25 Jahren mit Bürgergeldbezug ab dem Jahr 2025 nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III zu betreuen. Junge Menschen würden dann nicht mehr von den Jobcentern beraten, sondern von den Agenturen für Arbeit. Für die BAG ÖRT wirft die Überführung der Zuständigkeiten derzeit noch viele Fragen auf. Vor allem die Auswirkungen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit Bürgergeldbezug müssen in den Blick genommen werden. 

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